Letztes Update am 24. Mai 2019 von Martin Formann
Wenn ein MPU Gutachten negativ ausfällt, kann es mehrere Gründe dafür geben. Zu 95 % liegt es daran, dass man sich nicht, bzw. nicht ausreichend, auf die MPU vorbereitet hat. Bei einer MPU müssen Sie die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen. Gelingt Ihnen dies auch nur in einem Themenbereich nicht, ist das Ergebnis negativ.
Die häufigsten Gründe für eine negative MPU sind folgende:
Es kann aber auch vorkommen, dass man gut vorbereitet ist, aber aus Nervosität Sachverhalte verwechselt, übertrieben oder verharmlosend darstellt. Wenn das bei einem meiner Kunden der Fall ist (kommt sehr selten vor), telefoniere ich mit dem Gutachter. Dabei kläre ich, inwieweit eine kurzfristige erneute Begutachtung erfolgversprechend ist.
Ist dies der Fall, teile ich das dem Kunden schriftlich mit. Dieses Schreiben kann er dann der Führerscheinstelle, zusammen mit dem Gutachten, vorlegen. Diese stimmt dann fast immer einer kurzfristigen erneuten Begutachtung zu, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Persönliche Gründe unklar
Die persönlichen Gründe sind die persönlichkeits-bedingten Motive für den Konsum oder das Fehlverhalten. Nicht zu verwechseln mit den Umständen oder Anlässen. Eine Geburtstagsfeier ist der Anlass um Alkohol zu trinken, aber nicht das persönliche Motiv um sich zu betrinken. Termindruck ist der Umstand um zu schnell zu fahren, aber eben nicht das persönliche Motiv.
Die persönlichen Gründe sind ein sehr komplexes und individuelles Thema. Deshalb ist es auch der häufigste Grund für ein negatives Gutachten. Deshalb benötigt diese Thematik, in den Anleitungen zur MPU Vorbereitung, auch einige Seiten. Das kann man nicht in ein paar Zeilen erklären.
Erklärung der Delikte nicht ausreichend
Bei der Erklärung der Delikte gibt es einiges zu beachten. Die Fragen des Gutachters hierzu, sind abhängig vom Untersuchungsanlass (Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten oder hohes Aggressionspotential). Je nach Untersuchungsanlass sind unterschiedliche Angaben, die für ein positives Gutachten erforderlich sind, erforderlich.
Die häufigsten Fehler die hier gemacht werden sind:
- Unzureichende Trinkmengen
- Unzureichende Erklärung für das Motiv der Fahrt / des Fehlverhaltens
- Die Darstellung als isoliertes Ereignis (war das erste Mal dass ….)
- Widerspruch zur Aktenlage
Auf was es bei Ihnen ankommt und wie Sie die individuellen Antworten finden, wird in den Anleitungen ausführlich erklärt.
Einstufung der Konsumproblematik nicht nachvollziehbar
Auch dies ist ein komplexes und individuelles Thema. Außer Sie haben bereits eine Entgiftung mit anschließender Entwöhnungsbehandlung gemacht. Dann sollte Ihnen die Konsumproblematik klar sein. Es handelt sich dann um eine Abhängigkeit. In allen anderen Fällen wird es schwer sein, eine realistische Einstufung abzugeben und erklären zu können.
Um seine Problematik realistisch einstufen zu können, benötigen Sie zunächst Informationen darüber, nach welchen Kriterien eine bestimmte Einstufung erfolgt. Diese Einstufung bestimmt dann auch, ob ein Abstinenznachweis erfolgen muss und über welchen Zeitraum.
Achtung: Die Einstufung der Konsumproblematik ist kein Wunschkonzert!
In den Anleitungen werden die einzelnen Kriterien (für die Einstufung) ausführlich, mit entsprechendem Bezug zu den Beurteilungskriterien, erklärt.
Konsummuster nicht nachvollziehbar
Dieser Grund für ein negatives Gutachten ist in d. R. bei Personen mit Alkoholdelikten zu finden. Da dem Gutachter die BAK (Blutalkoholkonzentration) bei dem Delikt bekannt ist, kann er auch Rückschlüsse auf Ihre Alkoholverträglichkeit schließen. Machen Sie nun Angaben zu Ihrem Trinkverhalten, die diese nicht erklären können, ist im Befund des Gutachtens folgendes zu lesen:
Die Trinkmengenangaben können die Alkoholverträglichkeit zum Deliktzeitpunkt nicht erklären.
Wenn Sie Ihr Konsummuster, also wie sich Ihr Alkoholkonsum entwickelt hat, nicht nachvollziehbar erklären können, hat das ein negatives Gutachten zur Folge.
Abstinenzcheck nicht ausreichend
Wenn ein Abstinenznachweis nicht ausreichend ist, liegt es entweder daran, dass der Zeitraum nicht ausreichend lange war, oder zwischen Beendigung des Abstinenzprogramms und der MPU mehr als 4 Monate vergangen sind. In diesem Fall müssen Sie noch mal eine Auffrischung von 4 Monaten machen.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass der Abstinenzcheck nicht den Anforderungen der Beurteilungskriterien entsprochen hat. Informationen hierzu finden Sie im Artikel „MPU Abstinenznachweis CTU3“.
Veränderungen nicht ausreichend
Werden keine nachvollziehbaren persönlichen Gründe angegeben, kann der Gutachter auch nicht prüfen, inwieweit diese noch wirksam sind. Damit sind Veränderungen generell nicht ausreichend.
Oftmals werden Veränderungen nur auf Umstände bezogen. Wer z. B. wegen Stress am Arbeitsplatz getrunken hat und diesen nun gewechselt hat, hat nur den Umstand „Arbeitsplatz“ verändert, nicht aber die persönlichen Gründe. An diesem Beispiel merken Sie schon, dass das mit den pers. Gründen nicht so einfach ist.
Manchmal sind aber Veränderungen in der Persönlichkeit eingeleitet worden, die aus gutachterlicher Sicht aber noch nicht als stabil eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn diese erst vor einem kurzen Zeitraum (wenige Monate) eingeleitet wurden. Daher ist auch eine „schnelle“ Vorbereitung nur selten erfolgversprechend.
Wie Sie die persönlichen Gründe für sich aufdecken und verändern können, wird in den Anleitungen entsprechend erklärt.
Widersprüche zur Aktenlage
Ein klassischer Widerspruch zur Aktenlage ist, wenn Sie verurteilt wurden und nun angeben, dass dies zu Unrecht war. Auch wenn dies tatsächlich der Fall ist, wird es Ihnen nur in sehr wenigen Fällen gelingen, den Gutachter davon zu überzeugen. Das ist auch verständlich. Wenn die Aussage „das war ich nicht, das habe ich nicht gemacht“ zu einem positiven Gutachten führen würde, könnte man die MPU gleich abschaffen.
Ein Widerspruch entsteht auch, wenn Ihre Schilderung zu einem Delikt sich nicht mit der Darstellung aus der Führerscheinakte deckt. Dies ist häufig bei Straftaten zu beobachten, bei denen die Strafakte, mit Zeugenaussagen und Polizeiprotokollen, in der Führerscheinakte enthalten ist.
Ist dies bei Ihnen der Fall, sollten Sie unbedingt Akteneinsicht nehmen.
Gesundheitliche Mängel
Als häufigster Grund ist ein zu hoher Blutdruck verantwortlich für ein negatives Gutachten, wegen gesundheitlicher Mängel.
Welche gesundheitlichen Mängel zu einer Nichteignung oder bedingten Eignung führen, ist in der Anlage 4 der FeV zu finden (Bundesamt für Justiz: Anlage 4 FeV) https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Wenn Sie ein negatives MPU Gutachten erhalten haben, sollten Sie auch diesen Artikel lesen: „Verhalten bei negartivem Gutachten“