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Letztes Update am 24. Mai 2019 von Martin Formann

In diesem Artikel beschreibe ich, wie Sie sich bei einem negativen Gutachten verhalten sollen. Es gibt einiges zu beachten!

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Achtung: Sie sind nicht verpflichtet, ein negatives Gutachten abzugeben.

Wenn das Gutachten an Sie verschickt wird, wird auch gleichzeitig die Führerscheinakte von der Begutachtungsstelle an die Führerscheinstelle zurück versandt. Mit Erhalt der Akte weiß die Führerscheinstelle, dass die Begutachtung abgeschlossen und das Gutachten erstellt wurde.

Wird das Gutachten nicht vorgelegt, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, das Gutachten vorzulegen, da Sie sonst mit negativen Konsequenzen rechnen müssen. Dieser Hinweis veranlasst manchen MPU Betroffenen, das Gutachten doch abzugeben. Man will ja keine negativen Konsequenzen.

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Hinweis: Es gibt kein einheitliches Vorgehen der Führerscheinstellen.

Die Frage, die sich allerdings stellt, ist: Was sind denn die negativen Konsequenzen?

Negatives Gutachten nicht abgeben

Konsequenz negatives Gutachten

Legen Sie das negative Gutachten nicht vor, wird der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Allerdings passiert genau das Gleiche, wenn Sie das Gutachten abgeben. Bezüglich der negativen Konsequenz spielt es also keine Rolle, ob Sie das Gutachten abgeben oder eben nicht.

Trotzdem gibt es einen wesentlichen Unterschied. Wenn Sie das Gutachten abgeben, ist es in Ihrer Führerscheinakte und wird bei einer erneuten Begutachtung verwertet. D. h., dass der Gutachter sieht, auf welchem Stand (Einstellung, Einstufung der Konsumproblematik, Veränderungen usw.) Sie zum Zeitpunkt der Begutachtung waren. Das kann einer kurzfristigen erneuten Begutachtung entscheidend entgegenwirken.

Manche Führerscheinstellen entwickeln einen regelrechten Ergeiz, Sie dazu zu bewegen, das Gutachten abzugeben. Lassen Sie sich dadurch nicht beeindrucken.

Grundsätzlich sollten Sie ein negatives Gutachten nicht der Führerscheinstelle zukommen lassen. Beachten Sie deshalb auch die Hinweise in „MPU Anmeldung – Wie lange dauert ein MPU Gutachten?„. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn Ihre Aussagen grundsätzlich ok waren, es nur an Kleinigkeiten gelegen hat (z. B. 9 Monate Abstinenz statt 12), kann man das Gutachten auch vorlegen.

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Achtung: Die Beurteilung sollten Sie aber nicht selbst durchführen, sondern einem fachkundigen MPU Berater überlassen.

Um sich nun die Kosten für einen Ablehnungsbescheid (ca. 170,00 €) zu sparen, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben aus. Geben Sie hier an, dass Sie Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen.

Geht es um den Entzug der Fahrerlaubnis, können Sie dem kostenpflichtigen Entzugsbescheid (auch ca. 170,00 €) entgegenwirken, in dem Sie auf Ihre Fahrerlaubnis freiwillig verzichten. Dazu reicht auch ein einfaches Schreiben aus. Teilen Sie hier mit, dass Sie freiwillig auf die Fahrerlaubnis und auf Rechtsmittel verzichten. Dieses Schreiben sollten Sie als Einwurfeinschreiben, zusammen mit dem Führerschein, an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde schicken.

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Achtung: Manche Rechtsanwälte empfehlen, auf jeden Fall einen förmlichen Bescheid abzuwarten, da sonst keine Rechtsmittel eingelegt werden können.

Das ist zwar richtig, aber Klagen gegen den förmlichen Bescheid sind nur sehr selten wirksam. Für den Rechtsanwalt sind sie aber durchaus lukrativ, auch wenn keine Erfolgsaussicht besteht.

Wenn Sie ein negatives Gutachten erhalten haben, sollten Sie genau überlegen, wie Sie jetzt weitermachen. Um sich richtig zu entscheiden, kann mein Artikel „MPU teuer oder günstig- es liegt an Ihnen!“ hilfreich sein.

Andere Begutachtungsstelle wählen

Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, es einfach bei einer anderen MPU Begutachtungsstelle zu probieren. Wenn Sie schon den Artikel „MPU Anmeldung – Wie lange dauert MPU Gutachten“ gelesen haben, ahnen Sie bereits, dass das nicht so einfach geht.

Zunächst müssten Sie die Führerscheinstelle davon überzeugen, dass es für Sie Sinn macht, sich erneut bei einer anderen MPU Stelle begutachten zu lassen. Um dem zuzustimmen wird die Führerscheinstelle wahrscheinlich erstmal das negative Gutachten sehen wollen. Damit erhält die Behörde Informationen, warum das MPU Ergebnis negativ ausgefallen ist. Auch wenn Sie das Gutachten wieder mitnehmen können, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Aktennotizen gemacht werden. Diese erhält dann auch der nächste Gutachter.

Selbst wenn die Führerscheinstelle, ohne Vorlage des Gutachtens, einer erneuten Begutachtung zustimmt, ist es sehr fraglich, dass es zu einem positiven Ergebnis kommt. Der nächste Gutacher wird fragen, warum das Erstgutachten negativ war und warum Sie sich so schnell erneut begutachten lassen. Das zu erklären ist alles andere als einfach.

Lesen Sie sich mal den Artikel „Gründe für ein negatives Gutachten“ durch. Dann wird Ihnen klarer, warum eine kurzfristige erneute Begutachtung wenig erfolgsversprechend ist.